Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.10.2010

Rechtsprechung
   BFH, 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18511
BFH, 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung eines Verfahrensfehlers; Besorgnis der Befangenheit; Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins; Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 91 Abs 1 S 1, FGO § 91 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 142, FGO § 155, ZPO § 114, ZPO § 216 Abs 3, MRK Art 6 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 91 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 1 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 142 FGO
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 91 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 1 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 142 FGO
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 1; FGO § 142; ZPO § 114
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins; Kostenentscheidung bei erfolglosem Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten; kein Vertretungszwang für den beim BFH gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anspruch auf rechtliches Gehör; keine Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt aber der Terminplanung des Gerichts in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 11/02, BFH/NV 2004, 59) und muss demgegenüber der mit Rücksicht auf seinen Schlafrhythmus geäußerte Terminswunsch des Antragstellers zurückstehen.
  • BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97

    Beschwerde gegen Versagung einer Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Fehlt dem Vortrag eines Verfahrensbeteiligten jegliche tatsächliche Grundlage, die geeignet wäre, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Erfordernis der Darlegung und der Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes nicht genügt und kann ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter und ohne dessen dienstliche Äußerung verworfen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 21.07.1999 - V S 6/99

    PKH bei NZB

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 21.01.1981 - II R 91/79

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Versagung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Daraus folgt, dass aus Sicht des Gesetzgebers bei Beachtung der gesetzlichen Ladungsfrist des § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO der Anspruch auf rechtliches Gehör in vollem Umfang gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401).
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zwar zulässig, weil für ihn kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692, und vom 9. April 2002 X S 2/02 (PKH), BFH/NV 2002, 949).
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Dazu reicht es nicht aus, lediglich Rechtsfehler darzulegen, sondern es müssen Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 09.04.2002 - X S 2/02

    PKH für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zwar zulässig, weil für ihn kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692, und vom 9. April 2002 X S 2/02 (PKH), BFH/NV 2002, 949).
  • BFH, 08.07.2015 - X R 41/13

    Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar -

    Wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt der Terminplanung des Gerichts aber in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59, unter II.2.e, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Im Fall einer Einzelrichterentscheidung oder einer Entscheidung eines sog. konsentierten Einzelrichters kann jener selbst in den Gründen der Hauptsacheentscheidung das Ablehnungsgesuch zurückweisen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 17.05.2010 - VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835; vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59 zu Einzelrichterentscheidungen; Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO Rz 37).
  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
    Sie können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.05.2001 - IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434, m.w.N.; vom 07.10.2010 - II S 26/10, BFH/NV 2011, 59; vom 12.09.2013 - X S 30/13, X S 31/13, BFH/NV 2014, 51; vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - II S 31/10

    Begründungsintensität von PKH-Beschlüssen - Kein Vertretungszwang bei Antrag auf

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Antrag des Klägers, Antragstellers und Rügeführers (Kläger) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für seinen Rechtsstreit als Beschwerdeführer wegen Nichtzulassung der Revision (Kraftfahrzeugsteuer) durch Beschluss vom 7. Oktober 2010  II S 26/10 (PKH) abgelehnt.
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Rechtsprechung
   BFH, 07.10.2010 - II E 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14842
BFH, 07.10.2010 - II E 6/10 (https://dejure.org/2010,14842)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2010 - II E 6/10 (https://dejure.org/2010,14842)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - II E 6/10 (https://dejure.org/2010,14842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • openjur.de

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    GKG § 21 Abs 1, GKG § 66 Abs 1
    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 59
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    Die geltend gemachte Divergenz liegt schon deshalb nicht vor, weil --wie im BFH-Beschluss vom 23. Juni 2010 II B 32/10 ausgeführt-- das BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80 (BGHZ 82, 354) zu einem mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist.

    Diese Entscheidung betraf die Qualifizierung eines unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts auf Lebenszeit (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 82, 354, unter II.1.), während im Streitfall die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts i.S. des § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beurteilen war.

    Dem BGH-Urteil in BGHZ 82, 354 kann nicht entnommen werden, dass die Ausführungen zur möglichen Dauer des (schuldrechtlichen) Leihvertrags auch ein dingliches Wohnrecht betreffen.

  • BFH, 23.06.2010 - II B 32/10

    Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht -

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 23. Juni 2010 II B 32/10 die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 19. Februar 2010  3 K 293/09 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt.

    Die geltend gemachte Divergenz liegt schon deshalb nicht vor, weil --wie im BFH-Beschluss vom 23. Juni 2010 II B 32/10 ausgeführt-- das BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80 (BGHZ 82, 354) zu einem mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist.

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    1. Der nach Zugang der Kostenrechnung vom 21. Juli 2010 gestellte Antrag des Kostenschuldners, Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2008 VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N.).

    Dies setzt ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; BGH-Beschluss in HFR 2004, 175).

  • BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08

    Erinnerung gegen Kostenansatz - Vertretungszwang vor dem BFH - Zugrundelegung des

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    1. Der nach Zugang der Kostenrechnung vom 21. Juli 2010 gestellte Antrag des Kostenschuldners, Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2008 VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2009 - X E 11/09

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    Dies setzt ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; BGH-Beschluss in HFR 2004, 175).
  • FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09

    Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 23. Juni 2010 II B 32/10 die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 19. Februar 2010  3 K 293/09 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    vgl. BFH, Beschluss vom 7.10.2010 - II E 6/10 -, juris, Rn. 5, m. w. N.
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen und wird --wie im Streitfall-- anschließend die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) beantragt, entscheidet das Gericht über den Antrag im Verfahren der Erinnerung (BFH-Beschlüsse vom 25.03.2008 - VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; vom 07.10.2010 - II E 6/10, BFH/NV 2011, 59, und vom 31.01.2014 - X E 8/13, BFH/NV 2014, 867).
  • BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11

    Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen

    Dies setzt ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
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